Grünabfall rund um den Postweiher in Gieleroth

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der jüngsten Vergangenheit musste wiederholt festgestellt werden, dass in Gieleroth im gesamten Bereich rund um den Postweiher sowohl Grünabfälle als auch Schutt abgeladen werden. Ich weise nochmals darauf hin, dass dies ausdrücklich verboten ist. Ich bitte, dies in Zukunft zu unterlassen. Der Postweiher ist zudem nach §23 des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz ein geschützer Landschaftsbestandteil. Er unterliegt somit einem noch höheren Schutzstatus. Es finden regelmäßig von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Natur- und Umweltschutzverein Pflegemaßnahmen zum Erhalt dieses auch historisch bedeutsamen Weihers statt. Eine negative Folge der unzulässigen Ablagerungen ist eine erhöhte Nährstoffzufuhr im Postweiher, sodass dort vermehrtes Algenwachstum einsetzt und der Weiher in immer kürzeren Abständen wieder abgelassen werden muss.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis.

Katja Schütz

Ortsbürgermeisterin Gieleroth